Damit Sie wissen, wie die Abrechnung in meiner Praxis (oder in quasi allen Arztpraxen Spaniens) gestaltet ist, hier ein paar Hinweise:
Über die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) kann ich nicht abrechnen, da Arztpraxen in Spanien PRIVAT-Praxen sind und keine Zulassung zur gesetzlichen, staatlichen spanischen Krankenkasse erlangen können.
Ich bin auch kein Vertragsarzt einer Privatversicherung (auch nicht einer spanischen), da ich mich nicht an die wirtschaftlichen Vorgaben einer Versicherungsgesellschaft binden lasse, sondern nach medizinischen Richtlinien Diagnostik und Therapie betreibe.

Wenn Sie aber - im Notfall kostenlos - auf die EHIC-Versichertenkarte Ihrer deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandelt werden möchten, so müssen Sie ein Ambulatorium ("Centro de Salud", Tel.012) der staatlichen INSS ("Seguridad Social") oder ein Krankenhaus mit Zulassung bei der INSS aufsuchen. Dort untersucht und behandelt sie nach einiger Wartezeit in der Regel ein Allgemeinarzt. Sie sollten spanisch können oder einen Dolmetscher mitbringen! Einen Facharzttermin bekommen Sie in der Regel nicht, da die Wartezeiten darauf, auch für Einheimische, i.d.R. über ein Jahr betragen. Außerdem: Nicht alle Leistungen die Sie in Ihrem Heimatland von Ihrer GKV gewohnt sind und kennen, sind auch im Leistungsspektrum der Seguridad Social enthalten. Im absoluten Notfall rufen Sie die Notrufnummer 112 an.
 
In meiner Praxis sind also alle Patienten Privatpatienten. Die Abrechnung erfolgt in bar jeweils nach jeder einzelnen Behandlungssitzung (keine EC- oder Kreditkarten!). Am Ende des Behandlungszeitraums erhalten Sie eine detaillierte quittierte Rechnung von mir, die sich - unter Berücksichtigung der spanischen Arzthonorarregelung (Deontología 2011, Kap.XXI, Art.66, Abs.2) - an den deutschen GOÄ-Ziffern (Gebührenordnung für Ärzte) orientiert und die Sie zuhause Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen können. Da in Deutschland die Vertragsarzthonorare (EBM) der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unter dem spanischen Privatarzt-Niveau liegen, erhalten Sie von Ihrer GKV nur einen Teil zurück erstattet. Es lohnt sich also, schon in Deutschland eine Reisekrankenversicherung (sehr preiswert, bereits ab unter 10.- Euro) abzuschließen, um nachher 100% ersetzt zu bekommen. Privatpatienten mit oder ohne Beihilfe bekommen normalerweise problemlos die gesamte Arztrechnung von ihrer Privatkasse erstattet.
Weitere Hinweise finden Sie auch auf einer gemeinsamen Website der deutschen Krankenkassen.